Wichtige Informationen für nicht-österreichische UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich
In Österreich finden am 9. Juni 2024 die EU-Wahlen statt.
Wenn Sie, als nicht-österreichische UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei der Europawahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Dafür müssen Sie bis spätestens 26. März 2024 einen Antrag stellen. Das Formular für den Antrag finden Sie ONLINE oder Sie erhalten es auf der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.
Weitere Informationen:
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